Freitag, 20. April 2018

Lahme Ente Tariftreue?

Wo kein Verdacht ist, wird nicht überprüft

Rhein-Neckar, 23. Oktober 2014. (red/ld/aw) Seit April 2013 dürfen die Kommunen in Baden-Württemberg nur noch Unternehmen beauftragen, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Dazu verpflichten sich die Unternehmen, wenn sie sich um einen Auftrag bewerben. Zudem willigen sie in Kontrollen ein. Beanstandungen habe es noch keine gegeben, sagen die angefragten Kommunen in unserem Berichtsgebiet – und deshalb hat es auch noch keine Kontrollen gegeben. Da stellt sich die Frage: Wie effektiv ist dieses gepriesene Tariftreuegesetz? [Weiterlesen…]